In letzter Zeit bekomme ich viele Anfragen zum Thema Gründen im Team:

  • Wie mache ich das am besten?
  • Worauf müssen wir achten?
  • Wie machen wir das mit den Finanzen?
  • Gibt es eine Alternative zur GbR?

Die ersten Fragen beantworte ich später in einem anderen Post, heute soll es um das Thema GbR in der Großtagespflege gehen.

Was ist eigentlich eine GbR?

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und wird im dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Daher wird eine GbR auch gerne mal eine BGB-Gesellschaft genannt (BGB für Bürgerliches Gesetzbuch).

Wie „gründet“ man eine GbR?

Tja, diese Rechtsform wird nicht durch einen Vertrag, eine Kapitaleinlage oder einen Termin beim Notar gegründet, sondern sie entsteht einfach durch die Tatsache, dass zwei oder mehr Personen sich zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammentun. Hä, kein Vertrag? Ja, der Vertrag ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben, man nennt das auch „formlos“.

Wie sieht das nun praktisch aus?

Grundsätzlich ist jedes gemeinschaftliche Agieren eine GbR: gemeinsames Lotto spielen mit dem Zweck des Gewinnens oder eine regelmäßige Fahrgemeinschaft mit dem Zweck der Kosteneinsparung = beide Gruppen handeln wirtschaftlich auf einen gemeinsamen Zweck hin und sind somit Kraft Gesetz eine GbR. Lustig, oder?

Und wie sieht das nun in der Kindertagespflege aus?

Wenn zwei oder mehr Tagespflegepersonen sich in Form einer Großtagespflege (oder auch „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“) zusammentun, sind sie Kraft Gesetz eine GbR. Mit allen Rechten und Pflichten. Häufig sind diese Rechte und Pflichten jedoch nicht wirklich bekannt – hier kommt eine kurze Aufklärung:

Rechte:

Die Gesellschafter*innen der GbR sind gemäß ihrem Geschäftsanteil an dem Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Kleines Beispiel: drei Gesellschafter*innen mit der Verteilung 40 – 40 – 20 (je zwei Gesellschafter*innen halten 40% und eine Gesellschafter*in ist mit 20% beteiligt) an der GbR beteiligt. Dann müssen die ersten beiden jeweils 40% des Gewinns versteuern und die dritte im Bunde 20%. Diese Aufteilung muss dem Finanzamt mit dem steuerlichen Erfassungsbogen für Personengesellschaften mitgeteilt werden.

Pflichten:

Alle (!) Gesellschafter*innen haften vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GbR. Da kann man sagen: „kein Problem, wir machen keine Schulden“ und das ist auch richtig. Jedoch gibt es z.B. beim Mietvertrag der Großtagespflege das Thema der Nachhaftung (also eine Haftung, auch wenn die Person aus der GbR ausgeschieden ist). Was das genau ist, sollte Dir ein Anwalt erläutern, das würde hier den Rahmen sprengen.

Diese „Pflichten“ der Haftung ist der häufig der Grund für die Frage, ob nicht auch eine GmbH (oder UG) gegründet werden kann. Grundsätzlich ist das natürlich möglich – es ist jedoch eine teuer bezahlte Alternative.

Eine teure Alternative für das Gründen im Team. Warum?

  1. Die Kindertagespflege ist eine freiberufliche Tätigkeit und unterliegt der Einkommenssteuer. Eine GmbH ist immer (!) ein Gewerbe und unterliegt der Gewerbesteuer. Das bedeutet, dass zum einen die GmbH Steuern zahlt und die Gesellschafter*innen auf die Einkünfte noch Einkommenssteuer zahlen muss. Es kommt somit zu einer Doppelbesteuerung.
  2. Die Gründung einer GbR ist einfach und kostenfrei. Eine GmbH ist wesentlich kostspieliger: Stammkapitaleinlage von 25.000 €, Notarkosten, Kosten für die Eintragung ins Handelsregister.
  3. Der Betrieb einer GbR ist steuerlich ebenfalls sehr einfach: am Ende des Jahres wird mit der Einnahmen-Überschussrechnung der Gewinn ermittelt und jede*r Gesellschafter*in zahlt die Steuern auf den jeweiligen Gewinnanteil. Die GmbH unterliegt der Buchhaltungspflicht (doppelte Buchführung), am Ende des Jahres muss eine Bilanz erstellt und im Handelsregister veröffentlich werden.
  4. Aus einer GbR können die Gesellschafter*innen jederzeit Privatentnahmen entnehmen. Diese werden dann am Ende des Jahres mit dem Gewinnanteil verrechnet und versteuert. In einer GmbH ist dies nicht so einfach möglich und sollte in jedem Fall durch einen Steuerberater begleitet werden.

Mein Fazit für das Gründen im Team

Die Rechtsform der GmbH ist für die Kindertagespflege aus den oben genannten Gründen keine Rechtsform der ersten Wahl. Die Nachteile der GbR (Haftung) werden durch die möglichen Vorteile der GmbH nicht aufgewogen.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist das Aufsetzen eines GbR-Vertrages für die Tagespflegepersonen sinnvoll. In diesem Vertrag wird das sogenannte “Innenverhältnis” geklärt, also die Rahmenbedingungen Eurer Zusammenarbeit. Bei der Erstellung des GbR-Vertrages können Anwälte und/oder Steuerberater unterstützen.

Du brauchst Unterstützung bei der Gründung im Team? Dann melde Dich gerne bei mir – seit 2012 habe ich schon eine Vielzahl von diesen Projekten begleitet und sicher finden wir auch für Dich die richtige Form und Ausgestaltung.

Gabriele Kretzer – Deine Tagesmütterheldin

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GbR, Großtagespflege, Tagespflegeperson
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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Nicole Wimmer
    19. Februar 2021 20:41

    Hallo,
    Ich bin selbstständige Tagesmutter und arbeite gemeinsam mit 2 Kolleginnen in einer Großtagespflege.
    Gerade bin ich dabei für unsere zukünftige Zusammenarbeit einen GbR Vertrag zu formulieren und bräuchte dabei Unterstützung und Beratung.
    Allerdings wohne ich in Bayern, ist eine Beratung gerne auch Online bei Ihnen möglich und welche Kosten würden dabei entstehen?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Nicole Wimmer

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      20. Februar 2021 15:45

      Hallo Nicole Wimmer, vielen Dank für Ihre Nachricht und unsere Beratungen finden bundesweit online statt. Ihre Mail ist auch angekommen und da bekommen Sie weitere Informationen. Ihr Team der Akademie für Kindertagespflege

      Antworten
  • Etienne Engel
    15. März 2021 23:26

    Hallo, ich finde das Urteil nicht Korrekt. Welchen Mehrwert bringt mir eine Großtagespflege zu einer GbR überhaupt? Werde ich vielleicht Millionär, kann ich je Aussorgen? Nein.

    Je nach dem Riskiere ich aber mein privates Haus oder ähnliches. Meine Frau überlegt sich das derzeit – ich bin komplett dagegen. Allein mit einem möglichen Mietvertrag geht man eine 70 TEuro Verbindlichkeit ein!!

    Was das Steuerliche angeht – die Gehälter sind für die GmbH Ausgaben. Nur was darüber hinaus geht wird extra versteuert soweit ich weis. Einen wirklichen Nachteil wäre nur wenn die ggf. Vorhandene örtliche Forderung ausfallen würde.

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      16. März 2021 12:47

      Hallo Herr Engel, gründen im Team ist immer eine individuelle Entscheidung und die Gründe dafür sind sehr vielfältig. In diesem Beitrag ging es nur um die verschiedenen Rechtsformen und nicht um die Verdienstmöglichkeiten oder den Mehrwert einer Großtagespflege.
      Meiner Erfahrung nach spielen die finanziellen Gründe selten die Hauptrolle bei der Entscheidung zu einer Großtagespflege. Wichtiger sind das Arbeiten im Team, die geteilte Verantwortung und die klarere Trennung von Privat und Geschäft.
      Meine Empfehlung zur einer Großtagespflege ist immer: nur mit einem Kooperationspartner, der für eine finanzielle Existenzsicherung sorgt beginnen. Ohne Kooperationspartner sehe ich diese Form der Kindertagespflege eher kritisch.

      Antworten
      • Hallo,
        ich habe diesen Beitrag gerade zufällig gesehen. Ich plane auch, eine Großtagespflege zu gründen und würde gerne wissen, was mit dem Kooperationspartner, der für die Existenzsicherung sorgt, gemeint ist. Eine Firmenkooperation?
        Vielen Dank!

        Antworten
        • Akademie für Kindertagespflege
          18. März 2021 09:06

          Hallo, Kooperationspartner können unterschiedliche Institutionen sein. Je nachdem, wer Interesse an den Plätzen hat. Mir sind diese möglichen Kooperationspartner bekannt: Kommune, Unternehmen, Steuerkanzlei, Universität, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen. Am besten recherchierst Du in Deiner Umgebung, wer Interesse an Betreuungsplätzen haben könnte. Stelle Dir diese Fragen:
          Fehlen in der Kommune Betreuungsplätze?
          Gibt es Unternehmen, die eine hohen Frauenanteil in der Belegschaft haben?
          Herrscht in einem Unternehmen Fachkräftemangel? z.B. in der Pflege?
          Immer wenn es ein “JA” gibt, kann das ein potenzieller Kooperationspartner werden. Viel Erfolg.

          Antworten

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