Tagesmutter werden – unsere Angebote für den erfolgreichen Start als Tagesmutter

Du träumst davon, endlich Tagesmutter zu werden? Wir helfen Dir beim Start! Entdecke unsere Onlinekurse, E-Books und Downloads rund um Dein erfolgreiches Unternehmen Kindertagespflege. Von Betriebswirtschaft und Marketing bis hin zu Pädagogik und wichtigen Checklisten – mit unseren Angeboten wird Tagesmutter werden zum Kinderspiel!

Betriebswirtschaft

Entdecke unsere Angebote rund um das Thema Existenzgründung. Dein Start-Booster für das Unternehmen Kindertagespflege!

Pädagogik

Weiterbildungen sind das A und O. Wir haben langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen.

Downloads

Wertvolle Checklisten und E-Books für Deinen Start als Tagesmutter. Damit bist Du immer bestens vorbereitet. Jetzt entdecken!

Unsere Angebote für Tagesmütter & -väter

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Wie kann ich Tagesmutter werden?

Du möchtest Tagesmutter werden, weißt aber nicht, ob das wirklich zu Dir passt? Wir haben Dir hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Dir bei der Entscheidung und dem Start in die Selbstständigkeit als Tagesmutter helfen.

Du hast sicher ein ganz bestimmtes Bild im Kopf, wie eine Tagesmutter arbeitet und ihren Tag gestaltet. Das mag einfacher erscheinen als es in der Realität wirklich ist. Denn neben den eigenen Kindern (sofern Du eigene Kinder hast) besteht Deine Aufgabe darin, bis zu fünf fremde Kinder mit zu betreuen. Aber es geht nicht nur um das Betreuen – als Tagesmutter hast Du einen gesetzlichen Auftrag und Du bist – zumindest bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren – mit den Kitas und Krippen eine gleichwertige Betreuungsform.

Somit wird großer Augenmerk darauf gelegt, dass Du wirklich dafür geeignet bist, die passende Qualifizierung nachweisen kannst, Deine Räumlichkeiten ansprechend sind und damit die Kinder bei Dir in guten Händen sind.

Tagesmutter werden: Die Voraussetzungen

Um Tagesmutter zu werden, musst Du ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben Deiner persönlichen und fachlichen Eignung sowie passenden Räumen benötigst Du auch eine offizielle Erlaubnis für die berufliche Kinderbetreuung. Im folgenden Abschnitt findest du alle Details zu den erforderlichen Voraussetzungen als Tagesmutter.

Die wichtigste Grundlage, um Tagesmutter zu werden, ist Deine persönliche Eignung. Kinderbetreuung ist keine leichte Aufgabe, überlege Dir deshalb gut, ob die Tätigkeit wirklich zu Dir passt. Folgende Punkte helfen Dir bei der Entscheidung:

  • Du hast eine gute Einstellung zur Betreuung, Erziehung und Bildung
  • Du hast Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern (das kann auch beruflicher oder ehrenamtlicher Art sein)
  • Du pflegst einen liebevollen Kontakt mit Kindern und verzichtest auf seelische und körperliche Gewaltanwendung
  • Du bist belastbar, sowohl seelisch als auch körperlich, lebst ein hohes Verantwortungsbewusstsein, bist zuverlässig und kooperativ
  • Du solltest unbedingt den Willen zum lebenslangen Lernen haben – zu Beginn Deiner Tätigkeit steht nämlich die Qualifikation mit aktuell 160 Unterrichtseinheiten und jährlich bist Du dazu verpflichtet, bis zu 15 Unterrichtseinheiten an Weiterbildung zu absolvieren

Wenn Du nun sagst „Ja, das bin ich alles und ich will unbedingt zukünftig mit Kindern bei mir zu Hause arbeiten“ haben wir jetzt die weiteren Voraussetzungen als Tagesmutter für Dich zusammengefasst.

Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Tagesmutter findest Du im Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) in den Paragrafen 22 folgende (§§22 ff). Dort steht auch Dein gesetzlicher Auftrag als Tagesmutter: Erziehen, Fördern und Betreuen. Also viel mehr als nur die Betreuung wie ein klassischer Babysitter.

Gemäß § 43 SGB VIII benötigt jeder, der Kinder

  • außerhalb des Haushaltes der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • während eines Tagesabschnitts,
  • mehr als 15 Stunden in der Woche,
  • gegen Bezahlung,
  • länger als drei Monate betreuen will, eine dementsprechende Erlaubnis.

Diese Erlaubnis ist die Pflegeerlaubnis und berechtigt Dich dazu

  • 15 Stunden wöchentlich oder mehr,
  • über 3 Monate hinaus außerhalb der elterlichen Wohnung,
  • Bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig,
  • gegen Entgelt zu betreuen.

Selbstverständlich kann die Pflegeerlaubnis auch für eine geringere Anzahl von Kindern erteilt werden. Diese Einschränkung muss dann jedoch individuell begründet sein (z.B. ist die Wohnung zu klein oder Du hast selbst 3 Kinder unter drei Jahren). Im Landesrecht der Bundesländer besteht auch die Möglichkeit, mehr als 5 Kinder zeitgleich zu betreuen, sofern die Tagespflegeperson eine pädagogische Ausbildung hat und somit als pädagogische Fachkraft gilt. Dennoch darf auch in dem Fall die Anzahl der Kinder nicht die einer vergleichbaren KiTa oder Krippe übersteigen.

So erhältst Du die Pflegeerlaubnis

Dein zuständiges Jugendamt erteilt die Pflegeerlaubnis auf Basis einer Eignungsfeststellung und die Kriterien dazu findest Du wieder in „Deinem“ Gesetz. Im § 43 Abs. 2 SGB VIII kannst Du es nachlesen – oder hier:

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die

  1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
  2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.

Weiterhin musst Du, um Tagesmutter zu werden, für die Beantragung der Pflegeerlaubnis bestimmte Nachweise erbringen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    von allen erwachsenen Personen Deines Haushaltes. Hier geht es nicht nur um Dich, sondern das Jugendamt muss sicherstellen, dass die Tagespflegekinder bei Dir in jedem Fall gut aufgehoben sind – und Dein Partner oder Deine Kinder werden den Kindern sicher auch einmal über den Weg laufen.

  • Unfall- und Haftpflichtversicherung

    Das kann die private Haftpflichtversicherung sein, die um die Tätigkeit der Tagesmutter erweitert wurde oder wird. Bei der Unfallversicherung handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft.

  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind

    Dieser Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden und dieser Nachweis ist immer wieder nachzureichen.

  • Gesundheitsnachweis vom Arzt

    Das wird nicht in allen Bundesländern gefordert.

Wichtig: Die Pflegeerlaubnis ist wie Dein Führerschein – wenn Du Kinder betreust ohne eine Pflegeerlaubnis ist das eine Ordnungswidrigkeit und Du musst dann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 € rechnen. Also pass gut auf Deine Pflegeerlaubnis auf. Alle 5 Jahre muss die Pflegeerlaubnis neu beantragt werden und die o.g. Nachweise müssen wieder erbracht werden.

Wie im § 43 Abs. 2 SGB VIII beschrieben, musst Du als zukünftige Tagesmutter die passenden Räumlichkeiten haben. Diese müssen genug Platz für die Kindern zu spielen und schlafen haben, sie müssen kindersicher sein und die Hygiene muss stimmen. Bei einem Hausbesuch durch das Jugendamt werden die Örtlichkeiten genau unter die Lupe genommen und ggf. noch Auflagen erteilt. Das kann z.B. die Sicherung der Steckdosen, ein Treppengitter oder die Sicherung von einem Teich im Garten sein.

Die Vorgaben für Spiel-, Ruhe-, Ess- und Hygienebereich können von Bundesland zu Bundesland variieren, allerdings gibt es ein paar Details, die Du für Dich im ersten Schritt schon mal prüfen kannst:

  • Platz für Bewegungs-, Spiel-, Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten

  • Unfallgefahren werden vermieden (z.B. Steckdosen- und Fenstersicherung)

  • Altersgerechtes Spielzeug

  • Ausreichend Hochstühle für das gemeinsame Essen

  • Schlafgelegenheiten sollten bereitstehen

  • Anregende Gestaltung und geeignete Beschäftigungsmaterialien

  • Freiflächen (Wald, Park, Spielplatz) in erreichbarer Nähe, bzw. ein eigener Garten

Die Betreuung durch eine Tagesmutter ist seit 2004 einer Betreuung in der Kita oder Krippe gleichrangig und daher wurde seit 2006 die Qualifizierung der Tagesmütter verpflichtend. Der Umgang der Qualifizierung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, meistens wird das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts als Grundlage für die Qualifizierung genutzt. Dieses Curriculum umfasst derzeit 160 Unterrichtseinheiten und die Qualifizierung wird entweder vom Jugendamt oder von freien Trägern angeboten. Freie Träger sind z.B. Tageselternvereine oder Bildungsträger wie z.B. die Caritas oder die VHS.

Die Qualifizierung wird durch eine Prüfung abgeschlossen und wesentliche Bestandteile der Prüfungsordnung sind:

  • Qualifizierung nach dem DJI-Curriculum
    • Umfasst (aktuell) 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
    • Fehlstunden werden nur bis 10% toleriert
  • Kolloquium:
    • Mündliches Fachgespräch
    • Ein bis max. drei Personen
    • Prüfungszeit bei Einzelgespräch: 15 – 30 Minuten
    • Prüfungszeit bei Gruppengespräch: 45 – 60 Minuten
  • Leistungsnachweise
  • Zertifikatsvergabe

Die Kosten für die Qualifizierung belaufen sich auf rund 1.000 €, wobei Du meist vom Jugendamt einen Zuschuss bekommst. Häufig werden sogar die kompletten Kosten übernommen.

Im Anschluss an die Grundqualifizierung und während der 5 Jahre Laufzeit der Pflegeerlaubnis bist Du verpflichtet, pro Jahr Weiterbildung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Auch hier werden viele interessante Angebote vom Jugendamt und/oder freien Trägern angeboten und Du kannst Dir aus dem Jahresprogramm ein eigenes Fortbildungsprogramm zusammenstellen.

Nun sprechen wir noch kurz darüber, was Du als Tagesmutter verdienen kannst und wie das mit der Steuer ist. Jegliche Einkünfte aus der Kindertagespflege (z.B. laufende Geldleistungen, Zuschüsse der Gemeinde, Elternbeiträge, Essensgeld usw) sind steuerpflichtig. Von diesen Einnahmen kannst Du Deine Kosten abziehen und nur was übrig bleibt gilt als Grundlage für die Steuerberechnung. Als Tagesmutter kannst Du, statt Belege zu sammeln, auch die sog. Betriebskostenpauschale geltend machen. Das hört sich schlimmer an, als es ist und stellt für Dich eine echte Erleichterung dar.

Deine Kranken- und Rentenversicherung muss über Deine neue Tätigkeit informiert werden, da Du die Sozialversicherungsbeiträge ab sofort selbst zahlen musst (es sei denn, Du verdienst so wenig und kannst dadurch noch bei Deinem Ehemann in der Familienversicherung mitversichert werden). Allerdings bekommst Du die die Hälfte Deiner Beiträge vom Jugendamt steuerfrei erstattet.

Die sogenannten „laufenden Geldleistungen“ sind die Gelder, die vom Jugendamt an Dich ausgezahlt werden. Beantragen müssen das die abgebenden Eltern. Die laufenden Geldleistungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich hoch und werden immer als Stundensatz/Kind angegeben. Lt. SGB VIII müssen die laufenden Geldleistungen angemessen sein und das bietet natürlich gewissen Interpretationsspielraum. Wie hoch die laufenden Geldleistungen bei Dir sind und ob Du Zusatzbeiträge von den Eltern fordern darfst erfährst Du bei Deinem zuständigen Jugendamt. Aktuell liegen die Stundensätze bundesweit zwischen 3,00 und 6,50 €/Stunde/Kind.

Bist Du bereit für das Abenteuer Tagesmutter werden?

Du erfüllst alle Voraussetzungen und bist überzeugt, dass Tagesmutter werden genau das Richtige für Dich ist? Dann lade Dir gleich kostenfrei unsere Checkliste mit allen wichtigen Steps für Deinen Start herunter. Gerne begleiten wir Dich auch persönlich bei Deinem Weg in die Selbstständigkeit. In unserer Facebook-Gruppe kannst Du Dich mit Gleichgesinnten austauschen und erhältst alle Infos zu unseren kommenden Webinaren und Programmen. Wir freuen uns auf Dich!

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