Geht’s noch? Du bist selbständig!!

Wer darf Dir bei Deiner selbständigen Tätigkeit reinreden?

Letzte Woche hatte ich eine Beratung mit einem tollen Team von zwei Tagespflegepersonen, die gemeinsam eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen gründen möchten. Wir haben uns kennengelernt und sie erzählten mir, was sie konkret vorhaben und welche Fragen sie mit mir gerne klären möchten:

Gründungsfragen

  • Rechnet sich das für uns?
  • Brauchen wir einen Steuerberater?
  • Wie geht das mit der Kranken- und Rentenversicherung?
  • Was machen wir bei Krankheit und/oder Urlaub?
  • Wie geht es weiter, wenn noch ein eigenes Kind dazukommt?

Alles Fragen, die wichtig sind und ich bin immer froh, wenn meine Kunden diese Fragen stellen. Zeigt es doch, dass sie sich mit der Selbständigkeit durchaus kritisch auseinandersetzen.

Und dann kam das…

Doch dann kam in einem Nebensatz, dass sie ihren geplanten Namen nicht nutzen dürfen und auch die Facebookseite nicht einfach veröffentlicht werden darf. Ups – was war das? Bei solchen Äußerungen hake ich sofort nach und hinterfrage diese Aussagen.

Wer verbietet den Namen? Wer hat die Oberaufsicht über die Facebook-Seite?

Und dann kam der Knaller: der Fachberaterin aus dem Tageselternverein gefällt der Name nicht und schreibt vor, dass sie einen anderen Namen nehmen sollen und diese Fachberaterin hat auch die „Weisung“ erteilt, dass Werbung erst nach Rücksprache mit ihr gemacht werden darf, also die Facebookseite erst nach „Freigabe“ durch den Tageselternverein online gehen darf.

Geht’s noch?

Wie war das mit der Freiheit der Berufsausübung in der Selbständigkeit?

Um hier mal deutlich aufzuräumen: niemand darf Euch bei Eurer Berufsausübung als selbständige Tagespflegeperson reinreden!

Es dürfen Bedenken geäußert, Hinweise gegeben und Impulse gesetzt werden – doch die Entscheidung Eures unternehmerischen Handelns liegt immer bei Euch:

  • Ob Ihr einen Kooperationsvertrag unterschreibt oder nicht – Eure Entscheidung.
  • Ob Ihr eine Webseite und/oder Facebookseite veröffentlicht oder nicht – Eure Entscheidung.
  • Wie Ihr Euren Onlineauftritt gestaltet – Eure Entscheidung.
  • Welchen Namen Ihr für Eure Kindertagespflege wählt – Eure Entscheidung.
  • Ob Ihr (sofern gesetzlich erlaubt) Zusatzbeiträge von den Eltern nehmt oder nicht – Eure Entscheidung.

Intuition vs. Unsicherheit

Mich erstaunt immer, dass Tagespflegepersonen solche Vorgaben einfach schlucken und nicht auf ihre Intuition hören (die häufig ein ungutes Gefühl bei solchen Dingen hat). Warum hinterfragt Ihr dieses Vorgehen nicht konsequent?

Wenn ich das dann in den Beratungen frage, kommt oft heraus, dass sie (also die Tagespflegepersonen) sich nicht trauen, dagegen etwas zu sagen. Aha, welches Verhältnis haben wir denn da? Wie kann es sein, dass erwachsene Frauen (meist sind es Frauen in der Kindertagespflege) sich nicht trauen zu widersprechen, für sich einzustehen?

Die Krone der Unternehmerin

In diesen Situationen merke ich, dass meine Arbeit wirklich wichtig und notwendig ist. Euch möchte ich ermutigen, die Krone der Unternehmerin aufzusetzen und souverän für Euch einzustehen. Bleibt klar in Euren Entscheidungen und nehmt eine Haltung ein, die einen Umgang auf Augenhöhe ermöglicht. Augenhöhe heißt, dass niemand Euch etwas vorschreiben wird, sondern vertrauen hat, dass Ihr es richtig macht. Glaubt an Euch und weist diese Fachberaterinnen freundlich, aber bestimmt in ihre Grenzen.

Nebenbei betrachtet

Unabhängig vom bereits geschriebenen, kann diese Vorgehensweise der sehr engen Begleitung von Tagesmüttern dazu führen, dass Eure selbständige Tätigkeit bei einer Überprüfung als arbeitnehmerähnliche Beschäftigung eingeordnet und Eure Selbständigkeit als Scheinselbständigkeit beurteilt wird – und das kann dann teuer werden.

Ein gesundes Selbstbewusstsein kann man erwerben und souveränes Verhandeln kann man lernen. Wichtig ist immer Eure eigene Einstellung zu Eurer Tätigkeit und Euren Kompetenzen. Ihr seid gut und macht einen wertvollen Job, lasst Euch nichts anderes erzählen.

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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Claudia Engelberts
    7. August 2020 23:26

    Guten Abend, mir scheint, wir sind mit der gleichen Mission unterwegs, wenn auch in unterschiedlichem Kontext. Ich versuche als Vorstandsfrau unserer Dortmunder IG die KollegInnen zu UnternehmerInnen zu machen. Schön, dass ich damit nicht alleine unterwegs bin.

    Antworten
  • Nett geschrieben, wenn man selber nicht in diesem Beruf arbeitet!!!
    Halten wir uns nicht an die Vorgaben des Jugendamtes oder Kinderschutzbundes, dann wird die Pflegeerlaubnis eingezogen, Punkt!!!
    Urlaubstage sind vorgeschrieben, wir müssen für Vertretung zahlen und ja, es ist eine Scheinselbstständigkeit, denn wir werden von der Stadt bezahlt, also müssen wir uns an deren Vorgaben und Regelungen halten.
    Nur bei der Auswahl oder Eltern oder das unsere Plätze überhaupt belegt werden, da sind wir dann auf uns alleine gestellt sprich “Selbstständig”.

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      10. August 2020 08:36

      Liebe Anne, es tut mir leid, wenn Du solche Erfahrungen machen musst. Doch genau da liegt ja das Problem: welche Vorgaben des Jugendamtes sind zu erfüllen und welche nicht? Als Unternehmerin (die Du in jedem Fall bist) ist es mit Deine Aufgabe, dies kritisch zu hinterfragen und auch unbequeme Fragen zu stellen. Dir wünsche ich für die Zukunft alles Gute und vielleicht findest Du auf unserer Seite oder in unserer Facebook-Gruppe “Tagesmütterheldin” hilfreichen Input.

      Antworten
    • Alina Baritci
      18. September 2020 13:13

      Danke genau das

      Antworten
  • Lieber Anonym
    8. August 2020 16:12

    Hallo, ich lese die Beiträge immer mit Interesse. Selbstdtändig ist ein großes Wort wenn man unseren Beruf bezeichnet. Im wahren Leben sieht das ganz anders aus. Es gibt wenig was wir wirklich alleine entscheiden dürfen. Ich wollte nach jahrelanger Berufserfahrung mit einer Kollegin eine Großtagespflege gründen. Das wurde uns verwehrt, wir zwei zusammen dürfen nicht. Jeder alleine mit 5 Kids schon. Argument, sie möchten uns nicht zusammen arbeiten lassen und eine von uns sollte Erzieherin oder Sozialpädagogin sein. Das steht zwar nirgendwo aber das wäre so. Das wir uns täglich treffen, auch in unseren Wohnungen, das ist ok… Verstehen können wir es nicht. Potenzielle Arbeitgeber würden darauf hingewiesen, dass sie doch andere Bewerber nehmen sollen und nicht uns zwei. Da fragt man sich, ist das was persönliches….aber dagegen an kommt man nicht. So viel zum Thema Selbstständig

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      10. August 2020 08:39

      Liebe Schreiberin, das tut mir sehr leid, dass Euer Wunsch der gemeinsamen Arbeit nicht erlaubt wird. Mein Tipp an Dich als Unternehmerin: wenn Du etwas nicht nachvollziehen kannst, frage nach – gehe auf die Nerven und setze Dich für Dich ein. Eine Unternehmerin unternimmt etwas und ändert ggf. auch mal die Bedingungen. Ihr seid stärker als Ihr denkt und ich wünsche Euch viel Kraft und Energie.

      Antworten
  • Conny Pekrun-Hirsch
    12. August 2020 16:22

    Bei uns hier in Hamburg gibt es auch viele Vorschriften von der Tagespflegebörse, so dürfen wir beispielsweise keine zusätzlichen Elternbeiträge nehmen, ansonsten müssen Eltern alles privat zahlen. Hier in HH bekommen wir die Pflegegelder vor n der Stadt, je nach Stufe.
    Wir dürfen einen zusätzlichen Beitrag fürs Essen berechnen, der aber auch festgelegt wird, max. 2,30€. Es gibt noch so einige Bestimmungen/Vorschriften hier, die so ganz und gar nicht zu einer Selbständigkeit passen. Ich mach den Job schon fast 35 Jahre und das ärgert mich zunehmend.

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      17. August 2020 17:43

      Hallo Conny, das kann ich mir vorstellen, dass Dich diese Vorgaben zunehmend ärgern. Die Frage ist, sind alle Vorgaben wirklich auch gesetzeskonform? In meiner Beratungspraxis stelle ich immer wieder fest, dass von offizieller Seite Vorgaben erlassen werden, die, sagen wir mal “fragwürdig” erscheinen. Selbstbewusstes und souveränes Auftreten hilft da manchmal bei der Kommunkation. Du machst diese Aufgabe schon so lange und es wäre sehr schade, wenn die aktuellen Vorgaben Dir den Beruf der Kindertagespflege sauer fährt.

      Antworten
  • Kathi Seibert
    1. April 2021 17:39

    Wir planen unser Kind zu einer Tagespflege zu geben, und ich wollte mich etwas über diesen Beruf informieren. Ich finde es sehr befremdlich, dass hier so in die Selbstständigkeit der Tagesmütter reingeredet wird. Ich bin ebenfalls Selbstständig und höre hierbei häufig auf meine Intuition. Weitere Informationen habe ich hier gefunden: Großtagespflege Düsseldorf

    Antworten
    • Akademie für Kindertagespflege
      1. April 2021 20:20

      Hallo Frau Seibert, vielen Dank für Ihren Kommentar. Mit der Perspektive aus der freien Wirtschaft ist das tatsächlich befremdlich und daher schreibe ich immer wieder Blogbeiträge, um darauf aufmerksam zu machen. Ermuntern möchte ich Sie, dass Sie bei der Betreuung Ihres Kindes auf das Angebot der Tagespflegeperson schauen und da eine gute Entscheidung für Ihr Kind zu treffen. Diese Betreuungsform kann ich von ganzem Herzen empfehlen (zwei meiner drei Kinder waren ebenfalls bei einer Tagesmutter). Viele Grüße Gabriele Kretzer

      Antworten
  • Angela Rosmarin
    22. April 2023 12:52

    Ich bin froh Sie entdeckt zu haben. Nach meiner Zeit als Erzieherin, habe ich beschlossen mich als Tagesmütter selbständig zu machen. Ich bin in ein Haus mit Garten gezogen und betreue bis 16.00 Uhr um alles zahlen zu können. Ich bin in Aachen tätig und werde entweder gegängelt oder einfach ignoriert. Es gibt keine wirkliche Unterstützung. Und dabei muss ich den Kopf frei haben um Kinder zu unterstützen stark und selbstbewußt zu werden. Ich werde nur noch dieses Jahr betreuen und dann meine Pflegeerlaubnis auslaufen lassen. Mich erwartet jetzt eine große Steuernachzahlung. Kennen Sie einen Steuerberater, der sich auf Tagespflege spezialisiert hat. Ich möchte mir da helfen lassen.
    Herzlichst
    Angela Rosmarin

    Antworten
    • Liebe Angela, es tut mir sehr leid, sowas zu lesen. Das ist für Sie sicher sehr unbefriedigend und ich kann verstehen, dass Sie aufgrund dieser Rahmenbedingungen neue Wege gehen werden. Einen Steuerberater/eine Steuerberaterin kann ich Ihnen leider nicht empfehlen, da hilft es, wenn Sie andere Tagespflegepersonen bei Ihnen vor Ort fragen. Die sind sicher gut vernetzt und können Ihnen weiterhelfen. Das mit der Steuernachzahlung ist besonders dann ärgerlich, wenn in guten Zeiten keine Rücklagen dafür gebildet wurden. Veilleicht können Sie mit Ihrem Finanzamt auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

      Antworten

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