Braucht eine Rechnung eine Unterschrift?

Bei einem meiner letzten Workshops zum Thema Existenzgründung haben wir auch über Rechnungen gesprochen.

Drei Fragestellungen wurden heftig diskutiert und die Meinungen der TeilnehmerInnen gingen etwas auseinander.

Diese Fragen waren die wichtigsten:

  • Wann müssen Rechnungen geschrieben werden?
  • Was gehört alles auf eine Rechnung?

Und – last but not least –

  • Ist eine Unterschrift notwendig?

Dann schauen wir uns diese Fragen einfach mal an.

Wann müssen Rechnungen geschrieben werden?

Rechnungen müssen nur geschrieben werden, sofern Du von den Eltern einen Eigenanteil bekommst. Das ist nicht in allen Bundesländern oder Regionen erlaubt, informiere Dich bitte bei Deiner Fachberatung, ob es bei Dir möglich ist.

Was gehört alles auf eine Rechnung?

Wenn es möglich ist, schauen wir uns mal §14 Absatz 4 UStG genauer an. Dort sind die Pflichtangaben genau aufgelistet:

  • Absender
  • Adressat
  • Datum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer
  • Leistungsinhalt
  • Leistungsumfang
  • Leistungszeitraum
  • Einzelpreis
  • Menge
  • Gesamtsumme
  • Zusatz: Umsätze sind gem. §4 Satz 25 UmStG von der Umsatzsteuer befreit. (Speziell für die Kindertagespflege)
  • Zahlungsziel
  • Bankverbindung

Ergänzend dazu, findest Du auf Rechnunge häufig noch:

  • Logo
  • Grußformel
  • Unterschrift

Ah – Unterschrift  – da war sie, die Frage Nummer 3

Ist eine Unterschrift notwendig?

Ist eine Unterschrift, im Original (keine digitale Signatur) wirklich notwendig, damit eine Rechnung korrekt gestellt ist?

Nein.

Eine Unterschrift ist keine Pflichtangabe auf einer Rechnung.

Eine Unterschrift braucht eine Rechnung, damit sie ein rechtsgültiges Dokument wird. Das ist im Fall eines Rechtsstreits hilfreich. Damit die Rechtsgültigkeit tatsächlich entsteht, muss auch der Empfänger die Rechnung unterschreiben.

Für gewöhnlich erfolgt jedoch eine Bezahlung auch ohne eine Unterschrift unter der Rechnung. Eine Unterschrift ist damit ein “nice-to-have”.

Und das gilt somit natürlich auch für die Rechnungen der Kindertagespflege!

Es gibt natürlich aus einer Regel immer Ausnahmen: Rechnungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten müssen eine Unterschrift haben.

Du möchtest noch mehr unklare Fragen beantwortet haben?

Dann melde Dich einfach bei uns.

Sofern es in unsere Beratungsthemen fällt, geben wir mit dem nächsten Blogbeitrag gerne eine Antwort darauf.

Du kannst gern unsere Rechnungsvorlage für Deine zukünftigen Rechnungen nutzen.

Allgemein_Musterrechnung für die Kindertagespflege

Viel Spaß bei Deinem Kindertagespflegealltag

Gabriele und Manuela

Abonniere unseren Newsletter!

Kindertagespflege, Rechnung stellen, Tagesmutter, Tagesvater
Vorheriger Beitrag
Statt aufgeben neue Wege finden!

Verwandte Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.